Holger Winkelsträter
Betreiberverantwortung: lieber vorher definieren als nachher streiten
An die 2.000 Gesetze und Regelwerke immobilienbezogener Pflichten fallen unter das Stichwort Betreiberverantwortung. Umso wichtiger ist es, die Pflichten des Facility-Management-Dienstleisters vertraglich festzuhalten. Denn im Zweifel haftet der Eigentümer.