Bedenken äußern

Wir bei Caverion stehen dazu, ethisch zu handeln und unsere Geschäfte ehrlich und integer zu führen. Unsere Stakeholder, d.h. alle externen Interessenvertreter, spielen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung unserer ethischen Standards. Daher ermutigen wir alle, die etwas bemerken, das nicht im Einklang mit dem Gesetz oder dem Verhaltenskodex von Caverion oder dem Verhaltenskodex für Lieferanten steht, diese Bedenken zu äußern. 

Im Rahmen der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – LkSG – möchten wir ebenfalls jeden dazu ermutigen, uns etwaige Probleme und Hinweise zu Risiken im Bereich Menschenrechte, wie z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, ausbeuterische Praktiken und Verstöße gegen Pflichten des Arbeitsschutzes, und auch dem Bereich Umweltschutz, wie z. B. Verstöße gegen die ordnungsgemäße Entsorgung von und den Umgang mit Chemikalien, zu geben.

Caverion verfügt über einen von einem externen Partner betriebenen Whistleblowing-Kanal Assemblin Caverion Group Hinweisgebersystem, den sowohl unsere Mitarbeitenden als auch Externe nutzen können, um ein Anliegen entweder in ihrem eigenen Namen oder anonym zu melden. Bedenken in Bezug auf Verstöße gegen das Gesetz, den Caverion Verhaltenskodex oder den Verhaltenskodex für Lieferanten werden über diesen Kanal an den Chief Compliance Officer von Caverion gemeldet. Bei allgemeinen Geschäftsanfragen, Kundenbeschwerden oder sonstigen Anliegen wenden Sie sich bitte über unsere allgemeinen Kontaktkanäle an uns.

Für die Beschäftigten von Caverion stehen im Intranet weitere Informationen zur Äußerung von Bedenken zur Verfügung.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.