EU-Gebäuderichtlinie: Nichtwohngebäude weiter auf Sparkurs
Martin Kraft,
15.05.2024
Energie

EU-Gebäuderichtlinie: Nichtwohngebäude weiter auf Sparkurs

Am 12.4.2024 hat der Rat der Europäischen Union die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive EPBD) förmlich angenommen. Ziel ist vor allem eine Sanierung besonders ineffizienter Gebäude. Voraussichtlich bis Mitte 2026 müssen die Vorgaben in nationales Recht überführt werden. Für Planer und Bertreiber von Nichtwohngebäuden besteht einmal mehr Handlungsbedarf – nicht nur wegen der gesetzlichen Vorgaben.

Letzte Aprilwoche, morgens halb zehn in Deutschland: Während ich diesen Blog schreibe, sorgt ein später Kaltlufteinbruch für Schnee- und Graupelschauer, während es nur Tage zuvor noch bereits sommerlich warm war. Wetterextreme häufen sich, auch hierzulande. Aus dem Bürofenster sehe ich zahlreiche Heizungskamine über der Stadt dampfen. Die meisten in der Umgebung arbeiten schon mit effizienter Brennwerttechnik, aber dennoch pusten sie alle Kohlendioxid in die Luft, das den Klimawandel weiter anheizt. Aus älteren Bürogebäuden raucht es auch noch recht ordentlich, wenn eine nicht gerade hochmoderne Heizung emsig die Wärme nachliefert, die kontinuierlich durch nicht gerade hochmoderne Fenster und Wände entweicht.

Für Effizienz-Schlusslichter …

… hat der Rat der Europäischen Union nun eine Sanierungskur verordnet: Die EPBD-Novelle verpflichtet die Mitgliedsstaaten, basierend auf dem Nichtwohngebäudebestand von 2020, bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 Prozent und bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent der Nichtwohngebäude energetisch zu modernisieren. Ausnahmen gibt es unter anderem für historische, temporär genutzte und religiöse Gebäude. Basierend auf ihrem Weg hin zu einem klimaneutralen Bestand, sollen zudem weitere Schwellenwerte für 2040 und 2050 festgelegt werden.

Für Neubauten …

… wird schon ab 2030 der Standard „Zero-Emission Building” vorgegeben. Für öffentliche Gebäude soll dieser Standard bereits ab 2028 gelten. Das heißt im Klartext: Sie dürfen dann keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen.

Für Energieausweise …

… soll zukünftig eine neue Skala gelten: Sie muss nun von A bis G gestaltet sein (in Deutschland bislang A+ bis H), wobei die Klasse A Nullemissionsgebäuden und G den allerschlechtesten Gebäuden entspricht. Dies umfasst künftig auch Nichtwohngebäude und setzt eine nationale Gebäudeenergiedatenbank voraus. Neben einer Reihe weiterer Vorgaben, müssen dann zudem Angaben zum errechneten Bedarf und Verbrauch gemacht werden.

Für Gebäude …

… beinhaltet die Novelle Vorgaben zu Energiemonitoring- und Energiemanagementsystemen bei Nichtwohngebäuden, die noch über die derzeitigen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz hinausgehen. So müssen bis 2030 auch alle Nichtwohngebäude, deren Anlagen eine Nennleistung von 70 kW überschreitet, mit entsprechenden Energiemonitoring und -management-Systemen ausgestattet werden.

Für Planer …

… ist die Marschrichtung hiermit klar: An der Null-Emission führt kein Weg vorbei – und zwar schon in vier Jahren. Aber auch wer früher Richtfest feiern will, sollte den neuen Standard unbedingt einplanen und umsetzen. Denn es kann gar nicht oft genug betont werden: Energieeinsparung ist keine Laune der Politik, sondern ein Muss, das für den Wert eines Gebäudes heute entscheidend ist und zukünftig noch mehr an Bedeutung gewinnen wird.

Für Betreiber …

… ist die entscheidende Frage nicht, ob sie nun zu den schlechtesten 16 oder 26 Prozent zählen. Es ist auch wenig sinnvoll, eine Sanierung so lange hinauszuzögern, bis einen der Gesetzgeber zum Handeln zwingt. Denn auch und besonders für Bestandsgebäude gilt: Je smarter und je energiesparender sie sind, desto besser lassen sie sich vermieten, umso gewinnbringender lassen sie sich vermarkten. Die zurückgehende Konjunktur, vor allem aber der Trend zu weiterhin mehr flexiblen Arbeitsmodellen wie Home- und Shared-Office, wird zunehmend zu einem Überangebot an Büroflächen führen. Wer also energetisch nicht auf dem neuesten Stand ist, hat im Konkurrenzkampf um solvente Mieter und Käufer schnell das Nachsehen.

Für Caverion …

… bedeutet die Novelle erneut eine Bestätigung dessen, was wir, nicht zuletzt in diesem Blog, immer wieder thematisieren: Energieeffizienz wird mehr und mehr zum entscheidenden Erfolgsfaktor im Gebäudesektor. Das folgt nicht nur aus den zwangsläufig immer strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben, sondern aus grundlegenden physikalischen wie auch politischen Zusammenhängen, die inzwischen sattsam bekannt sind. Für uns als Berater, Technologieanbieter und Systempartner erwächst aus der EPBD-Reform aber auch eine große Verantwortung: Wir wollen für jeden Kunden und jede Kundin ein individuelles Sanierungspaket schnüren, das gesetzeskonform ist und zu seiner finanziellen Situation genauso passt wie zu seinen jeweiligen Unternehmenszielen. Deshalb werden wir auch weiterhin das tun, was wir am besten können:
vorausschauend gemeinsam mit dem Kunden die jeweils beste Lösung finden und umsetzen.

Über den Autor

Martin Kraft
Martin Kraft Teamleiter Energy Services

Text: Eva-Maria Beck, Illustration: Thomas Hardtmann