Klimatechnik im Klimawandel – Inspektion ist Pflicht!
Andreas Blassy,
27.07.2021
Energie

Klimatechnik im Klimawandel – Inspektion ist Pflicht!

Die Paragraphen 74 bis 78 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichten Betreiber von Klimaanlagen über 12 kW thermischer Kälteleistung dazu, alle zehn Jahre eine energetische Inspektion durchzuführen – eine sinnvolle Vorschrift, nicht nur für den Umweltschutz.

Ein Anstieg um 1,6 Kelvin seit 1881 …

… das hört sich erst einmal nicht so dramatisch an. Klimaerwärmung ist ein schleichendes Phänomen – das aber nichtsdestotrotz dramatische Auswirkungen hat, auch hierzulande: Neun von zehn der wärmsten Jahre in Deutschland wurden in den letzten 20 Jahren gemessen. Während der letzten 32 Jahre gab es aber nur zwei unterdurchschnittlich warme Jahre (bezogen auf den Referenzzeitraum 1961 – 1990).¹

Die Wetterextreme in Deutschland nehmen Sommer für Sommer zu. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Gebäudetechnik: Klimaanlagen sind häufiger und länger in Betrieb, sie benötigen dabei mehr Energie, was wiederum zu mehr CO2-Ausstoß führt – und damit den Klimawandel weiter antreibt. Der Kreis schließt sich. Etwa die Hälfte der Büro- und Verwaltungsgebäude sind mit Klimatisierungsvorrichtungen ausgestattet (Bettgenhäuser et al. 2011). Laut Ökodesign-Studie verdoppeln sich die energiebedingten CO2-Emissionen bis 2030 in diesem Bereich.² Da erscheint es nur logisch, dass der Gesetzgeber hier neue Maßstäbe gesetzt hat.

Eine Inspektion alle zehn Jahre …

… das ist jetzt nicht gerade ein eng bemessenes Intervall, wenn man bedenkt, wie unerbittlich die Erderwärmung voranschreitet – und wie schnell es im Bereich Kälte- und Klimatechnik technisch vorangeht, mit effizienteren Aggregaten, neuen Kältemitteln und innovativen Wärmerückgewinnungskonzepten. So mancher, der heute im neuen GEG hauptsächlich einen neuen Kostentreiber sieht, wird nach der Inspektion feststellen, dass er mit seiner in die Jahre gekommenen Anlage weitaus mehr Euros durch den nicht vorhandenen Wärmetauscher aus dem Gebäude hinausbläst als nötig. Denn Klimatechnik ist langlebig. Sie kann aber schnell zum Energiefresser werden, wenn man die Zeichen der Zeit ignoriert.

Die erforderliche energetische Inspektion muss durch eine berechtigte Person im Sinne des Paragraphen 77, Absatz 1, geschehen, da sind Sie bei Caverion durchaus an der richtigen Adresse. Wir überprüfen Ihr System gemäß DIN SPEC 15240. Dies beginnt mit der Anlagenerfassung, auf die eine genaue Analyse der Gebäudeautomation folgt. Dabei nehmen wir das Nutzungskonzept des Gebäudes genau unter die Lupe und prüfen, ob es mit der bestehenden Anlagensituation zusammenpasst.

Eine aussagekräftige Dokumentation …

… ist das Ergebnis jeder von uns durchgeführten energetischen Inspektion. Sie erfasst nicht nur den Ist-Zustand, sondern zeigt auch, wo es noch Potentiale zur Energie- und Kosteneinsparung gibt. Daraus können Sie dann schnell ableiten, bis wann sich eine Investition in ein verbessertes Kühlsystem amortisiert. Und das ist meist schneller der Fall, als es zunächst den Anschein hat. Denn wir von Caverion sagen Ihnen nicht nur, wie Sie ihre Klimaanlage effizienter betreiben, sondern auch, welchen der umfangreichen Fördertöpfe für energetische Sanierungen Sie für Ihr Projekt ausschöpfen können. Da mag es kaum verwundern, dass viele unserer Kunden eine energetische Inspektion nicht erst nach zehn Jahren durchführen lassen. Denn eines ist doch klar:

Für die Umwelt lohnt sich diese Investition schon am allerersten Tag. Und auch für den Betreiber.

Über den Autor

Andreas Blassy
Andreas Blassy Leiter Digital- & Energie Services

Text: Eva-Maria Beck, Illustration: Thomas Hardtmann
Quellen: ¹ Deutscher Wetterdienst; ² Umweltbundesamt